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AGB Die im (Kern)Team kooperierenden Coaches und Trainer arbeiten autonom und nicht innerhalb einer gemeinsamen Rechtsform, es sei denn, es wird in Einzelverträgen mit Klienten ausdrücklich darauf hingewiesen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für unser Coaching / unsere Beratung / unser Training keine Erfolgsgarantie geben, da jedes Coaching / jede Beratung / jedes Training und darin gemachten Fortschritte sowie der Verlauf von der beratenen Person / trainierten Person selbst abhängen. Ebenso können wir für die Beratung und den Beratungszeitraum keine verbindlichen Vorhersagen treffen. Zudem können im Laufe des Coachings / der Beratung / des Trainings weitere Themen dazu kommen oder neu auftauchen.
Wir können ein Coaching / Training ohne Nennung von Gründen ablehnen oder ein Coaching / Training im Laufe der Zeit selbst abbrechen, wenn für uns wichtige Gründe gegen eine Fortführung sprechen.
Die beratene Person geht keine vertraglich verpflichtende Laufzeit ein, sie kann das Coaching jederzeit abbrechen. Ein Coaching ist jedoch frühestens nach vereinbarten Terminen kündbar. Verträge, die auf einer Bezuschussung durch eine öffentliche Institution basieren, kommen erst mit der Zusage durch diese Institution zustande (z.B. KFW-Coaching, Gründungsberatung).
Honorare (wenn nichts anderes vereinbart wird) Großunternehmen/Konzerne - 220 EUR/Stunde netto zzgl. 19% USt
Non-Profit-Organisationen - 172,55 EUR/Stunde inkl. 19% USt
Selbstzahler (KMU/ Freiberufler/ Führungskräfte) - 175 EUR/Stunde zzgl. 19% USt (175 EUR netto + 33,25 EUR USt = 208,25 EUR)
Selbstzahler (Privatpersonen/ Führungskräfte der Wohlfahrtspflege und öffentlich- rechtlicher Träger) - 119 EUR/Stunde inkl. 19% USt
Gründungsberatung und GründerCoaching - 800 EUR/Tagewerk zzgl. 19% USt
Inhouse-Workshops und Trainings Honorar pro Tagewerk: 900 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer (Räume, Kopien des Tagungsmaterials, Technik, Verpflegung und Unterkunft werden vom Auftraggeber bereitgestellt)
Fahrt- oder andere zusätzliche Kosten, die im Rahmen des Coachings / der Beratung anfallen, werden gesondert vereinbart.
Wird ein Coaching-Termin oder ein Training erst eine Woche vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verlegt, so sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu begleichen. Bei einer Absage oder Verlegung ab einen Tag vor dem vereinbarten Termin sind 100 Prozent zu zahlen. Härtefälle (Krankheit, höhere Gewalt) werden gesondert geregelt.
Ausbildungen, Seminare und Trainings werden durchgeführt, soweit die Mindestteilnehmerzahl von 9 TN nicht unterschritten wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behalte wir uns die Absage der Veranstaltung vor. Ebenso ist ein Absage durch uns aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit bis 4 Tage vor Beginn des Trainings möglich. Bereits gezahlte Beträge werden ohne Abzug zurückerstattet.
Die Abrechnung erfolgt monatlich, wenn der Coaching- / Beratungsprozess monatsübergreifend ist und nichts anderes vereinbart wurde. Honorare sind sofort nach Erhalt fällig. Bereits bezahlte Kurzberatungen verfallen nach 12 Monaten, wenn die beratene Person keine weitere Beratung in Anspruch nimmt. Eine Rückvergütung erfolgt nicht.
Die beratene Person verpflichtet sich, uns vor dem Beginn und im Verlauf des Coachings / der Beratung über eventuell vorangegangene oder laufende Therapien eine Information zu geben. Dies gilt ebenso für alle Ereignisse und Vorgänge, die einen Einfluss auf das Coaching / die Beratung haben könnten.
Ehrlichkeit und Offenheit sind ein wichtiger Bestandteil des Coachings / der Beratung, sowohl von Seiten der beratenen Person als auch des Coaches. Über erlangte Informationen wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart. Generell bedarf es einer schriftlichen Aufhebung der Schweigepflicht, wenn Informationen aus der Kurzberatung an Dritte weitergegeben werden sollen.
Nur, wer den AGB zustimmt, kann mit dem Coaching / der Beratung / der Ausbildung / dem Seminar beginnen.
Herten, 11.07.2010
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