BILDUNGSBERATUNG /-BEDARFSANALYSE
Schlummernde Potenziale erkennen und wecken
Die meisten Unternehmer sind sich darüber bewusst, welches Sachvermögen sie in ihrer Bilanz haben. Alle Vermögensgegenstände sind akribisch aufgelistet und nach bilanziellen Richtlinien bewertet. Jederzeit kann Auskunft gegeben werden.
Auf die Frage jedoch, welches Wissen wo in ihrem Unternehmen steckt und welches Wissen noch fehlt, erhalten wir von Unternehmern des Mittelstands wenn überhaupt nur zögerlich Antwort.
Kostenlose Bildungs- und Personalentwicklungsberatung
Wir geben ihnen einerseits Hinweise, wie sie die Wissensträger und deren Wissen systematisch erfassen können und zeigen ihnen andererseits auf, was sie tun können, um Wissensdefizite aufzuspüren und effektiv und effizient zu beseitigen.
Bildungsbedarfsanalyse - nicht kostenlos aber gefördert
Die professionelle Ausführung der Suche nach Wissen, der Aufdeckung von Potenzialen und Lokalisierung von Wissensbedarf stellt die strukturierte Bildungsbedarfsanalyse dar. Dieser Prozess kann im Rahmen der sog. Potenzialberatung durchgeführt und durch das Land NRW gefördert werden.
Potenzialberatung - Das Förderangebot in NRW
Die Potenzialberatung wird in NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst.
Das Land NRW bietet den kleinen und mittleren Betrieben bis zu 250 Beschäftigten eine Bezuschussung der Beratungskosten in Höhe von 50 % der Ausgaben für Beratungstage bis maximal 500 Euro pro Beratungstag.
Gefördert werden max. 15 Beratungstage
Die Unternehmen in NRW haben unter Ansatz des von der Beratungsstelle ausgestellten Beratungschecks die Möglichkeit auf einen Zuschuss in Höhe von max. 7.500 Euro.
Die Potenzialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.
Methodisch soll die Potenzialberatung in NRW Unternehmen befähigen, mittels einer beteilgungsorientierten Potenzialanalyse ihre Schwächen und Erfolgspotenziale in einem Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.
Die Förderbedingungen in NRW für die Durchführung der Potenzialberatung sehen u.a. die Einhaltung folgender Kriterien vor:
• Dauer des Beratungszeitraumes höchstens 5 Monate
• Beteiligung der Mitarbeiter
• Zustimmung des Betriebsrates - falls vorhanden -
• Kein Beginn der Beratung vor Erhalt des Bewilligungsbescheides
• Erforderliche Antragsunterlagen müssen vorliegen
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.
Wir bieten Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch an, um mit Ihnen die Möglichkeiten der Potenzialberatung zu besprechen.
Den Wert eines Unternehmens machen nicht Gebäude und Maschinen und auch nicht seine Bankkonten aus. Wertvoll an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten, und der Geist, in dem sie es tun..
Heinrich Nordhoff, VW AG
